Verein zur Förderung Freier Informationen und Software e.V.

Protokoll Mitgliedervollversammlung 12.3.2001

Anhang zum Protokoll: Satzungsänderung

Martin Schulze hat auf dem letzten Meilensteintreffen eine Ungereimtheit in §10 (10) der Satzung festgestellt. Offenbar ist versehentlich vorgesehen, daß der Erweiterte Vorstand nicht pro Person gewählt wird, sondern daß die Personen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen, den Erweiterten Vorstand stellen.

Dieses steht jedoch ideologisch im Widerspruch zu §9 (4), in dem zu lesen steht:

Der erweiterte Vorstand sollte mindestens einen Vertreter aus der Gruppe der Betreiber öffentlicher Netzknoten sowie mindestens einem Vertreter der Gruppe der Ressortleiter umfassen. Die restlichen Positionen setzen sich aus dem Bereich engagierter Mitglieder zusammen. Läßt sich kein Betreiber öffentlicher Netzknoten oder kein Ressortleiter für den erweiterten Vorstand finden, so wählt die Mitgliederversammlung aus dem Bereich engagierter Mitglieder weitere Vertreter für die vakanten Positionen.
Die Mitgliedervollversammlung wird daher gebeten, einer Änderung des Absatzes §10 (10) zuzustimmen:
Alt Neu

Falls nötig (siehe §9) wählt die Mitgliederversammlung ebenfalls Teile des erweiterten Vorstandes oder diesen komplett. Gewählt sind die Personen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen.

Falls nötig (siehe §9) wählt die Mitgliederversammlung ebenfalls Teile des erweiterten Vorstandes oder diesen komplett. Zur Wahl stellen kann sich jedes ordentliche Mitglied, das nicht in den Vereinsvorstand gewählt wurde. Gewählt sind die Personen, die eine einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder auf sich vereinigen können.

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